Versteigerungsbedingungen

Durch Abgabe von Geboten werden nachfolgende Geschäftsbedingungen des Versteigerers anerkannt:

1.Die Versteigerung ist freiwillig und öffent­lich, sie wird durch das Auktions­haus Haders­beck (im fol­gen­den “Ver­stei­ge­rer”) im frem­den Namen und für frem­de Rech­nung durch­ge­führt. Dem Er­wer­ber und dem Ein­lie­ferer werden nach Ab­schluss der Auk­tion auf Ver­langen die Ver­trags­part­ner vom Ver­stei­gerer genannt.

2.Der Versteigerer kann Losnummern des Kata­logs in der Auk­tion ver­eini­gen, tren­nen, außer­halb der Reihen­folge an­bieten oder zu­rück­ziehen.

Die Versteigerungssätze betragen:

bis 50,- Euro = 2,- Euro
bis 100,- Euro = 5,- Euro
bis 500,- Euro = 10,- Euro
bis 1.000,- Euro = 20,- Euro
bis 2.000,- Euro = 50,- Euro
bis 5.000,- Euro = 100,- Euro
über 5.000,- Euro = 200,- Euro

3.Der Ver­stei­ge­rer ist be­rech­tigt, Per­sonen ohne An­ga­be von Grün­den von der Auk­tion aus­zu­schließen.

4.Der Versteigerer kann ein Gebot ab­lehnen. In die­sem Falle bleibt das vorher ab­ge­ge­bene Ge­bot ver­bind­lich. Wenn ein Höchst­bie­ten­der sein Ge­bot nicht gel­ten lassen will oder sonst Un­klar­hei­ten be­ste­hen, kann der Ver­stei­ge­rer das Los er­neut aus­rufen. Wenn meh­re­re Per­so­nen das­sel­be Höchst­ge­bot ab­ge­ben, ent­schei­det das Los.
Schrift­liche Ge­bote wer­den In­te­resse wah­rend nur in dem Um­fange aus­ge­schöpft, der not­wen­dig ist, um an­der­wei­tig vor­lie­gen­de Ge­bote zu über­bie­ten. Bei An­ga­ben “Höchst­ge­bot”, “bes­tens” oder Ähn­lichem wird bis zum Drei­fachen des Aus­ruf­prei­ses mit­geboten.
Lo­se, die ge­gen “Ge­bot” aus­ge­ru­fen wer­den, be­din­gen ein Min­dest­ge­bot von 10,00 Euro und wer­den zum Höchst­ge­bot zu­ge­schlagen.

5.Mit dem Zuschlag kommt ein Kauf­ver­trag zwi­schen dem Ver­stei­ge­rer und dem Bie­ter zu­stan­de. Er ver­pflich­tet den Bie­ter als Käu­fer zur Ab­nah­me des Loses und zur Be­zah­lung. Wer für Dritte bie­tet, haf­tet selbst-schul­dne­risch neben diesen.
Bei Vorbehaltszuschlägen ist der Bieter bis zur Klä­rung mit dem Ein­lie­ferer an sein Ge­bot ge­bun­den, min­des­tens je­doch vier Wo­chen; das Glei­che gilt bei Ab­gabe von Un­ter­ge­bo­ten.
Die Ge­fahr für nicht zu ver­tre­ten­de Ver­lus­te oder Be­schä­di­gun­gen ge­kauf­ter Lose geht mit dem Zu­schlag auf den Käu­fer über.

6.Auf den Zuschlagspreis werden für alle Käu­fer eine Pro­vi­sion in Höhe von 22 % zu­züg­lich 2,00 Euro pro Los und im Falle des Ver­san­des Por­to und Ver­siche­rungs­kos­ten er­hoben.
Die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % auf unsere Pro­vi­sion und Ne­ben­kosten (nicht auf den Zu­schlag­preis) wird allen in­län­dischen und EU-Käufern ohne UID in Rech­nung gestellt.
Lieferungen in Drittländer sind gegen Vor­lage des Aus­fuhr­nach­wei­ses von der USt. auf die Pro­vi­sion, auf Spe­sen und Los­ge­bühr be­freit. Lie­fe­rungen an Ab­neh­mer aus an­deren EU-Län­dern mit UID-Nr. unter­liegen nicht der Deutschen USt.; der Käufer ist in diesen Fällen ver­pflich­tet, die USt. in seiner USt.-Er­klä­rung in seinem Heimat­land anzugeben.

7.Das Eigentum an der ersteigerten Ware geht erst mit voll­stän­di­ger Be­zah­lung der ge­sam­ten Auk­tions­rech­nung an den Käufer über.
Bei erfolgreichen schriftlichen Ge­boten er­hält der Käufer eine Voraus­rech­nung, die sofort fällig ist. Erst nach voll­stän­diger Be­zahl­ung der Rech­nung be­steht ein An­spruch auf Aus­hän­di­gung der ge­kauf­ten Lose.

8.Auf alle Beträge, die zehn Tage nach der Ver­stei­ge­rung bzw. Zu­stel­lung der Auk­tions­rech­nung nicht beim Auktio­nator ein­ge­gangen sind, werden Zin­sen in Höhe von 1,5 % pro Monat er­hoben. Im Übri­gen kann der Ver­stei­gerer bei Zah­lungs­ver­zug wahl­wei­se Er­fül­lung des Kauf­prei­ses ver­langen oder nach an­ge­mes­sener Frist­set­zung vom Kauf­ver­trag zu­rück­tre­ten. Im Falle des Rück­tritts er­löschen die Rech­te des Käu­fers und der Ver­stei­ge­rer ist be­rech­tigt, Scha­dens­er­satz in Höhe des ent­gangenen Ent­gelts (Ein­lie­ferer- und Käu­fer­pro­vi­sion) zu ver­langen. Der Schadens­er­satz kann auch so be­rech­net wer­den, dass das Los in einer wei­teren Auk­tion noch­mals ver­stei­gert wird und der säumige Käu­fer für einen Min­der­er­lös und die Kosten der wie­der­hol­ten Ver­stei­ge­rung auf­zu­kommen hat, ohne auf einen et­wai­gen Mehr­er­lös An­spruch zu haben. Bei Zah­lungs­ver­zug von ver­ein­bar­ten Teil­zah­lungen oder Zah­lungs­zie­len wird der noch aus­ste­hende Ge­samt­be­trag so­fort fällig. Die­ser Be­trag unter­liegt außer­dem der oben ge­nann­ten Zins­be­rech­nung.

9.Die zur Versteigerung kommenden Lose können vor der Auk­tion be­sich­tigt und ge­prüft werden. Sie wer­den in dem Zu­stand ver­stei­gert, in dem sie sich bei der Ver­stei­ge­rung be­fin­den. Der Käu­fer kann den Ver­stei­ge­rer nicht wegen Sach­mängeln in An­spruch nehmen, wenn dieser seine Sorg­falts­pflich­ten er­füllt hat. Er wird jedoch be­grün­dete Mängel­rügen gegen­über dem Ein­lie­ferer gel­tend ma­chen. Im Fal­le er­folg­reicher In­an­spruch­nahme des Ein­lie­ferers er­stattet er dem Käufer den ge­zah­lten Kauf­preis und die Auktions­gebühr.
Samm­lungen, Pos­ten etc. sind von jeg­licher Re­kla­ma­tion aus­ge­schlos­sen. Re­kla­ma­tionen von Einzel­losen müssen inner­halb von 14 Tagen nach Zu­gang des Loses mit Ori­ginal-Los­karte und Ori­ginal-Ver­packung er­folgen. Die Lose müs­sen sich in un­ver­än­der­tem Zu­stand be­finden, was ins­be­son­dere für die un­ver­sehr­te Ver­sie­ge­lung “ein­ge­schweißter“ Mar­ken gilt. Le­dig­lich das An­brin­gen von FALSCH-Zeichen der Mit­glie­der des Bundes Phila­te­lis­tischer Prüfer (BPP) gilt nicht als Ver­än­de­rung. Der Ver­stei­ge­rer kann ver­langen, dass bei Re­kla­ma­tionen ein ent­spre­chen­der schrift­licher Be­fund eines zu­stän­digen Ver­bands­prü­fers des BPP ein­geholt wird. Will der Bie­ter eine Prü­fung vor­neh­men lassen, muss er den Ver­stei­ge­rer vor der Auk­tion da­rü­ber in­for­mie­ren. Die Re­kla­ma­tions­frist wird dann ver­län­gert. Dieses be­rührt je­doch die Ver­pflichtung zur so­for­tigen Be­zahlung der Lose nicht. Even­tu­elle Prüf­ge­büh­ren wer­den bei einer be­rech­tig­ten Re­kla­ma­tion er­stat­tet. Ein da­rüber hi­naus gehen­der An­spruch ist aus­ge­schlos­sen. Män­gel, die sich be­reits aus den Ab­bil­dun­gen er­ge­ben, be­rech­ti­gen nicht zur Re­kla­ma­tion.
Bezeichnungen wie “Pracht“, “Kabinett“ etc. stellen die sub­jek­tive Ein­schät­zung des Ver­stei­ge­rers und keine Be­schaf­fen­heits­an­gabe im kauf­recht­lichen Sinne dar. Stücke, de­ren Wert durch den Stem­pel be­stimmt wird, kön­nen we­gen an­de­rer Qua­li­täts­mängel nicht be­an­stan­det werden.

10.Eine Haftung des Versteigerers auf Schadens­ersatz wegen Ver­mögens­schä­den, gleich aus wel­chem Rechts­grund, ist aus­ge­schlos­sen, es sei denn, dem Ver­stei­ge­rer fie­le Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit zur Last. Ab­bil­dun­gen in diesem Kata­log kön­nen Farb­ab­wei­chun­gen vom Ori­gi­nal auf­wei­sen. Die Ver­viel­fäl­ti­gung und Wei­ter­ver­wen­dung der Ab­bil­dun­gen be­darf der schrift­lichen Zu­stim­mung des Ver­stei­ge­rers.

11.Erfüllungsort ist Ber­lin, Gerichts­stand für den kauf­männi­schen Ver­kehr ist Ber­lin. Es gilt aus­schließ­lich deutsches Recht. Das UN-Ab­kommen zu Ver­trägen über den inter­natio­nalen Wa­ren­kauf (CISG) wird nicht an­ge­wen­det.

12.Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Nachverkäufe und für den freihändigen Verkauf. Die Vorschriften über Verkäufe im Fernabsatz finden darauf keine Anwendung.

13.Sollte eine der vorstehenden Bestim­mun­gen ganz oder teil­weise un­wirk­sam sein, wird die Gül­tig­keit der übri­gen davon nicht be­rührt.

Bei Ge­gen­stän­den mit NS-Em­ble­men oder -Sym­bolen ver­pflich­tet sich der Bie­ter, diese ledig­lich für his­tor­isch-wissen­schaft­liche Sammel­zwecke zu er­werben.


Ha­ders­beck Auk­tio­nen Brief­mar­ken­ver­stei­ge­run­gen und -Han­dels GmbH

Wolfener Str. 32-34
Haus L
12681 Berlin

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