Bitte informieren Sie sich hier, wenn Sie Ware zur Versteigerung einliefern möchten. Bei moderatem Preisansatz ist einwandfreies, nicht manipuliertes Material immer verkäuflich. Eine gute Beschreibung und ein günstiger Ausruf sind Grundlage hoher Steigerungen!
1.Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer der übergebenen Objekte oder zur freien Verfügung darüber ermächtigt ist und dass diese weder mit dem Pfandrecht, noch mit einem Recht Dritter belastet sind. Der Auftraggeber erklärt weiter, den Versteigerer wegen aller Ansprüche, die wegen der eingelieferten Sachen aus irgendeinem Rechtsgrund gegen ihn erhoben werden, schadlos zu halten. Die Anlieferung der zur Versteigerung kommenden Sachen geht auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderweitiges schriftlich festgelegt ist.
2.Der Auftraggeber steht dem Versteigerer für alle Sach- und Rechtsmängel in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Kaufrechts ein.
3.Der Versteigerer erhält vom Auftraggeber eine Provision vom Ersteigerungserlös (Zuschlagspreis). Die Provision wird nach Eingang der Ware festgelegt.
Entscheidend ist:
- die Höhe der Gesamteinlieferung
- der Durchschnittspreis der Einzellose
- der zeitliche Aufwand für die Bearbeitung
Liegt der Zuschlagspreis unter
4.Das dem Versteigerer übergebene Material wird mit besonderer Sorgfalt behandelt und in besonders gesicherten Räumen aufbewahrt. Auf Kosten des Auftraggebers versichert der Versteigerer die Marken gegen die üblichen Risiken des Transports und der Lagerung. Die Versicherungsgebühr beträgt
5.Zur Erzielung des bestmöglichen Preises stellt der Auftraggeber dem Versteigerer frei, die eingelieferten Objekte nach dessen fachlichen Ermessen einzuteilen und zu beschreiben und der jeweiligen Marktlage entsprechend den Ausrufpreis festzusetzen. Es werden keine Gebühren für Schätzung, Fotos etc. berechnet. Bei einem Versteigerungserlös unter 3000 Euro ist der Versteigerer berechtigt, evtl. Kosten der Abholung beim Einlieferer in Rechnung zu stellen.
6.Fälschungs- und reparaturgefährdete Marken werden, soweit erforderlich, zur Vermeidung späterer Reklamationen anerkannten Prüfern vorgelegt. Die Prüfordnung des Bundes der philatelistischen Prüfer wird mit Erteilung des Versteigerungsauftrages vollinhaltlich anerkannt. Die Prüfkosten gehen zu Lasten des Einlieferers.
7.Der Versteigerer ist berechtigt, die Lose bis zu
8.Bei Nichterreichen eines vom Auftraggeber gewünschten, nach Einschätzung des Versteigerers aber überzogenen Mindestausrufpreises (Limits) kann der Versteigerer als Aufwandsentschädigung einen Betrag von
9.Zieht der Auftraggeber seinen Versteigerungsauftrag zurück, so ist der Versteigerer berechtigt, einen Betrag von
10.Die bei der Versteigerung unverkauft gebliebenen Lose kann der Versteigerer innerhalb 2 Monaten nach der Versteigerung freihändig zu vorstehenden Bedingungen verkaufen oder diese Lose auch in einer weiteren Versteigerung (preiskorrigiert) erneut anbieten, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich (spätestens 10 Tage nach dem Auktionstermin) die Rückgabe der unverkauften Lose fordert. Die Kosten der Rücksendung trägt der Einlieferer.
11.Die Abrechnung beginnt in der 5. Woche nach der Auktion und dauert mit der Auszahlung in der Regel ca. zwei Wochen. Ausgenommen sind solche Lose, die einer Reklamation oder Nachprüfung unterliegen. Vor der Zahlung durch den Käufer hat der Einlieferer keinen Anspruch auf Auszahlung des Versteigerungserlöses.
12.Die im Auktionskatalog abgedruckten Versteigerungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
13.In diesem Versteigerungsauftrag sind sämtliche Abreden der Parteien enthalten. Mündliche Absprachen bestehen nicht. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Versteigerers.
14.Alle genannten Beträge/Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
15.Erfüllungsort ist Berlin. Als Gerichtsstand wird ebenfalls Berlin vereinbart, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.
16.Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt.
17.Dieser Vertrag gilt bis auf Widerruf auch für Einlieferungen zu weiteren Auktionen.
Hinweise zu den Einlieferungsbedingungen Hier geben wir Informationen zu häufig gestellten Fragen zu Art des Materials, Transport, Versicherungen, Prüfungen und den Abläufen vor und nach der Auktion.