Versteigerungsbedingungen für Online-Auktionen

Durch Abgabe von Geboten werden nachfolgende Geschäftsbedingungen des Versteigerers anerkannt:

1.Die Versteigerung ist freiwillig und öffent­lich, sie wird durch das Auktions­haus Haders­beck (im fol­gen­den “Ver­stei­ge­rer”) im frem­den Namen und für frem­de Rech­nung durch­ge­führt. Dem Er­wer­ber und dem Ein­lie­ferer werden nach Ab­schluss der Auk­tion auf Ver­langen die Ver­trags­part­ner vom Ver­stei­gerer genannt.

2.Der Versteigerer kann Losnummern des Kata­logs in der Auk­tion ver­eini­gen, tren­nen, außer­halb der Reihen­folge an­bieten oder zu­rück­ziehen.

Die Versteigerungssätze betragen:

bis 50,- Euro = 2,- Euro
bis 100,- Euro = 5,- Euro
bis 500,- Euro = 10,- Euro
bis 1.000,- Euro = 20,- Euro
bis 2.000,- Euro = 50,- Euro
bis 5.000,- Euro = 100,- Euro
über 5.000,- Euro = 200,- Euro

3.Der Ver­stei­ge­rer ist be­rech­tigt, Per­sonen ohne An­ga­be von Grün­den von der Auk­tion aus­zu­schließen.

4.Der Versteigerer kann ein Gebot ab­lehnen. In die­sem Falle bleibt das vorher ab­ge­ge­bene Ge­bot ver­bind­lich. Wenn ein Höchst­bie­ten­der sein Ge­bot nicht gel­ten lassen will oder sonst Un­klar­hei­ten be­ste­hen, kann der Ver­stei­ge­rer das Los er­neut aus­rufen. Wenn meh­re­re Per­so­nen das­sel­be Höchst­ge­bot ab­ge­ben, ent­schei­det das Los.
Schrift­liche Ge­bote wer­den In­te­resse wah­rend nur in dem Um­fange aus­ge­schöpft, der not­wen­dig ist, um an­der­wei­tig vor­lie­gen­de Ge­bote zu über­bie­ten. Bei An­ga­ben “Höchst­ge­bot”, “bes­tens” oder Ähn­lichem wird bis zum Drei­fachen des Aus­ruf­prei­ses mit­geboten.

5.Mit dem Zuschlag kommt ein Kauf­ver­trag zwi­schen dem Ver­stei­ge­rer und dem Bie­ter zu­stan­de. Er ver­pflich­tet den Bie­ter als Käu­fer zur Ab­nah­me des Loses und zur Be­zah­lung. Wer für Dritte bie­tet, haf­tet selbst-schul­dne­risch neben diesen.
Bei Vorbehaltszuschlägen ist der Bieter bis zur Klä­rung mit dem Ein­lie­ferer an sein Ge­bot ge­bun­den, min­des­tens je­doch vier Wo­chen.
Die Ge­fahr für nicht zu ver­tre­ten­de Ver­lus­te oder Be­schä­di­gun­gen ge­kauf­ter Lose geht mit dem Zu­schlag auf den Käu­fer über.

6.Auf den Zuschlagspreis werden für alle Käu­fer eine Pro­vi­sion in Höhe von 22 % zu­züg­lich 2,00 Euro pro Los und im Falle des Ver­san­des Por­to und Ver­siche­rungs­kos­ten er­hoben.
Die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % auf unsere Pro­vi­sion und Ne­ben­kosten (nicht auf den Zu­schlag­preis) wird allen in­län­dischen und EU-Käufern ohne UID in Rech­nung gestellt.
Lieferungen in Drittländer sind gegen Vor­lage des Aus­fuhr­nach­wei­ses von der USt. auf die Pro­vi­sion, auf Spe­sen und Los­ge­bühr be­freit. Lie­fe­rungen an Ab­neh­mer aus an­deren EU-Län­dern mit UID-Nr. unter­liegen nicht der Deutschen USt.; der Käufer ist in diesen Fällen ver­pflich­tet, die USt. in seiner USt.-Er­klä­rung in seinem Heimat­land anzugeben.

7.Das Eigentum an der ersteigerten Ware geht erst mit voll­stän­di­ger Be­zah­lung der ge­sam­ten Auk­tions­rech­nung an den Käufer über.
Bei erfolgreichen schriftlichen Ge­boten er­hält der Käufer eine Voraus­rech­nung, die sofort fällig ist. Erst nach voll­stän­diger Be­zahl­ung der Rech­nung be­steht ein An­spruch auf Aus­hän­di­gung der ge­kauf­ten Lose.

8.Auf alle Beträge, die zehn Tage nach der Ver­stei­ge­rung bzw. Zu­stel­lung der Auk­tions­rech­nung nicht beim Auktio­nator ein­ge­gangen sind, werden Zin­sen in Höhe von 1,5 % pro Monat er­hoben. Im Übri­gen kann der Ver­stei­gerer bei Zah­lungs­ver­zug wahl­wei­se Er­fül­lung des Kauf­prei­ses ver­langen oder nach an­ge­mes­sener Frist­set­zung vom Kauf­ver­trag zu­rück­tre­ten. Im Falle des Rück­tritts er­löschen die Rech­te des Käu­fers und der Ver­stei­ge­rer ist be­rech­tigt, Scha­dens­er­satz in Höhe des ent­gangenen Ent­gelts (Ein­lie­ferer- und Käu­fer­pro­vi­sion) zu ver­langen. Der Schadens­er­satz kann auch so be­rech­net wer­den, dass das Los in einer wei­teren Auk­tion noch­mals ver­stei­gert wird und der säumige Käu­fer für einen Min­der­er­lös und die Kosten der wie­der­hol­ten Ver­stei­ge­rung auf­zu­kommen hat, ohne auf einen et­wai­gen Mehr­er­lös An­spruch zu haben. Bei Zah­lungs­ver­zug von ver­ein­bar­ten Teil­zah­lungen oder Zah­lungs­zie­len wird der noch aus­ste­hende Ge­samt­be­trag so­fort fällig. Die­ser Be­trag unter­liegt außer­dem der oben ge­nann­ten Zins­be­rech­nung.

9.Die zur Versteigerung kommenden Lose können vor der Auk­tion be­sich­tigt und ge­prüft werden. Sie wer­den in dem Zu­stand ver­stei­gert, in dem sie sich bei der Ver­stei­ge­rung be­fin­den. Der Käu­fer kann den Ver­stei­ge­rer nicht wegen Sach­mängeln in An­spruch nehmen, wenn dieser seine Sorg­falts­pflich­ten er­füllt hat. Er wird jedoch be­grün­dete Mängel­rügen gegen­über dem Ein­lie­ferer gel­tend ma­chen. Im Fal­le er­folg­reicher In­an­spruch­nahme des Ein­lie­ferers er­stattet er dem Käufer den ge­zah­lten Kauf­preis und die Auktions­gebühr.
Samm­lungen, Pos­ten etc. sind von jeg­licher Re­kla­ma­tion aus­ge­schlos­sen. Re­kla­ma­tionen von Einzel­losen müssen inner­halb von 14 Tagen nach Zu­gang des Loses mit Ori­ginal-Los­karte und Ori­ginal-Ver­packung er­folgen. Die Lose müs­sen sich in un­ver­än­der­tem Zu­stand be­finden, was ins­be­son­dere für die un­ver­sehr­te Ver­sie­ge­lung “ein­ge­schweißter“ Mar­ken gilt. Le­dig­lich das An­brin­gen von FALSCH-Zeichen der Mit­glie­der des Bundes Phila­te­lis­tischer Prüfer (BPP) gilt nicht als Ver­än­de­rung. Der Ver­stei­ge­rer kann ver­langen, dass bei Re­kla­ma­tionen ein ent­spre­chen­der schrift­licher Be­fund eines zu­stän­digen Ver­bands­prü­fers des BPP ein­geholt wird. Will der Bie­ter eine Prü­fung vor­neh­men lassen, muss er den Ver­stei­ge­rer vor der Auk­tion da­rü­ber in­for­mie­ren. Die Re­kla­ma­tions­frist wird dann ver­län­gert. Dieses be­rührt je­doch die Ver­pflichtung zur so­for­tigen Be­zahlung der Lose nicht. Even­tu­elle Prüf­ge­büh­ren wer­den bei einer be­rech­tig­ten Re­kla­ma­tion er­stat­tet. Ein da­rüber hi­naus gehen­der An­spruch ist aus­ge­schlos­sen. Män­gel, die sich be­reits aus den Ab­bil­dun­gen er­ge­ben, be­rech­ti­gen nicht zur Re­kla­ma­tion.
Bezeichnungen wie “Pracht“, “Kabinett“ etc. stellen die sub­jek­tive Ein­schät­zung des Ver­stei­ge­rers und keine Be­schaf­fen­heits­an­gabe im kauf­recht­lichen Sinne dar. Stücke, de­ren Wert durch den Stem­pel be­stimmt wird, kön­nen we­gen an­de­rer Qua­li­täts­mängel nicht be­an­stan­det werden.

10.Eine Haftung des Versteigerers auf Schadens­ersatz wegen Ver­mögens­schä­den, gleich aus wel­chem Rechts­grund, ist aus­ge­schlos­sen, es sei denn, dem Ver­stei­ge­rer fie­le Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit zur Last. Ab­bil­dun­gen in diesem Kata­log kön­nen Farb­ab­wei­chun­gen vom Ori­gi­nal auf­wei­sen. Die Ver­viel­fäl­ti­gung und Wei­ter­ver­wen­dung der Ab­bil­dun­gen be­darf der schrift­lichen Zu­stim­mung des Ver­stei­ge­rers.

11.Erfüllungsort ist Ber­lin, Gerichts­stand für den kauf­männi­schen Ver­kehr ist Ber­lin. Es gilt aus­schließ­lich deutsches Recht. Das UN-Ab­kommen zu Ver­trägen über den inter­natio­nalen Wa­ren­kauf (CISG) wird nicht an­ge­wen­det.

12.Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Nachverkäufe und für den freihändigen Verkauf. Die Vorschriften über Verkäufe im Fernabsatz finden darauf keine Anwendung.

13.Sollte eine der vorstehenden Bestim­mun­gen ganz oder teil­weise un­wirk­sam sein, wird die Gül­tig­keit der übri­gen davon nicht be­rührt.

14.Registrierung und Anmeldung zur Online / Fernauktion
Nach einer einmaligen Registrierung ist bei jeder Online / Fernauktion eine eigene Anmeldung mit Passwort erforderlich. Die Registrierung hat zu erfolgen durch eine geschäftsfähige natürliche Person mit wahrheitsgemäßen und vollständigen Daten unter einem eigenverantwortlich gewählten und geheim zu haltenden Passwort. Der Versteigerer haftet nicht für Schäden aus einer missbräuchlichen Verwendung eines Passwortes. Juristische Personen dürfen nur über namentlich genannte und vertretungsberechtigte, natürliche Personen registriert werden. Pro Person ist nur eine Registrierung zulässig. Als Adresse darf kein Postfach angegeben werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Registrierungsdaten aktuell zu halten. Schäden aus unrichtigen oder nicht aktuellen Daten hat der Teilnehmer zu tragen. Zustellungen erfolgen an die letzte dem Versteigerer vom Auktionsteilnehmer mitgeteilte Adresse, unabhängig davon, ob sich der Auktionsteilnehmer dort (noch) aufhält. Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Der Versteigerer verpflichtet sich zur absoluten vertraulichen Behandlung der Daten. Eine Weitergabe von Kundendaten ist nur bei gesetzlichen Auskunftspflichten, aus Gründen der Vertragserfüllung, zulässig.

15.Nachverkauf
Der Nachverkauf unverkaufter Lose findet für einen begrenzten Zeitraum statt. Die über einen Onlinekatalog oder eine Onlineplattform automatisch erteilten Zuschläge oder Zusagen über einen Zuschlag per E-Mail, Telefon oder sonstige Art, gelten erst ab Zugang der Rechnung als verbindlich. Zu den Zuschlagsbeträgen werden die Aufgelder gemäß Punkt 6 dieser Bedingungen berechnet.

Bei Ge­gen­stän­den mit NS-Em­ble­men oder -Sym­bolen ver­pflich­tet sich der Bie­ter, diese ledig­lich für his­tor­isch-wissen­schaft­liche Sammel­zwecke zu er­werben.


Ha­ders­beck Auk­tio­nen Brief­mar­ken­ver­stei­ge­run­gen und -Han­dels GmbH

Wolfener Str. 32-34
Haus L
12681 Berlin

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