Durch Abgabe von Geboten werden nachfolgende Geschäftsbedingungen des Versteigerers anerkannt:
1.Die Versteigerung ist freiwillig und öffentlich, sie wird durch das Auktionshaus Hadersbeck (im folgenden “Versteigerer”) im fremden Namen und für fremde Rechnung durchgeführt. Dem Erwerber und dem Einlieferer werden nach Abschluss der Auktion auf Verlangen die Vertragspartner vom Versteigerer genannt.
2.Der Versteigerer kann Losnummern des Katalogs in der Auktion vereinigen, trennen, außerhalb der Reihenfolge anbieten oder zurückziehen.
Die Versteigerungssätze betragen:
bis | 50,- Euro | = | 2,- Euro |
bis | 100,- Euro | = | 5,- Euro |
bis | 500,- Euro | = | 10,- Euro |
bis | 1.000,- Euro | = | 20,- Euro |
bis | 2.000,- Euro | = | 50,- Euro |
bis | 5.000,- Euro | = | 100,- Euro |
über | 5.000,- Euro | = | 200,- Euro |
3.Der Versteigerer ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen.
4.Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen. In diesem Falle bleibt das vorher abgegebene Gebot verbindlich. Wenn ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Unklarheiten bestehen, kann der Versteigerer das Los erneut ausrufen. Wenn mehrere Personen dasselbe Höchstgebot abgeben, entscheidet das Los.
Schriftliche Gebote werden Interesse wahrend nur in dem Umfange ausgeschöpft, der notwendig ist, um anderweitig vorliegende Gebote zu überbieten. Bei Angaben “Höchstgebot”, “bestens” oder Ähnlichem wird bis zum Dreifachen des Ausrufpreises mitgeboten.
5.Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Versteigerer und dem Bieter zustande. Er verpflichtet den Bieter als Käufer zur Abnahme des Loses und zur Bezahlung. Wer für Dritte bietet, haftet selbst-schuldnerisch neben diesen.
Bei Vorbehaltszuschlägen ist der Bieter bis zur Klärung mit dem Einlieferer an sein Gebot gebunden, mindestens jedoch vier Wochen.
Die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen gekaufter Lose geht mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
6.Auf den Zuschlagspreis werden für alle Käufer eine Provision in Höhe von
Die Umsatzsteuer in Höhe von
Lieferungen in Drittländer sind gegen Vorlage des Ausfuhrnachweises von der USt. auf die Provision, auf Spesen und Losgebühr befreit. Lieferungen an Abnehmer aus anderen EU-Ländern mit UID-Nr. unterliegen nicht der Deutschen USt.; der Käufer ist in diesen Fällen verpflichtet, die USt. in seiner USt.-Erklärung in seinem Heimatland anzugeben.
7.Das Eigentum an der ersteigerten Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung der gesamten Auktionsrechnung an den Käufer über.
Bei erfolgreichen schriftlichen Geboten erhält der Käufer eine Vorausrechnung, die sofort fällig ist. Erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung besteht ein Anspruch auf Aushändigung der gekauften Lose.
8.Auf alle Beträge, die zehn Tage nach der Versteigerung bzw. Zustellung der Auktionsrechnung nicht beim Auktionator eingegangen sind, werden Zinsen in Höhe von
9.Die zur Versteigerung kommenden Lose können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Versteigerung befinden. Der Käufer kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängeln in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Er wird jedoch begründete Mängelrügen gegenüber dem Einlieferer geltend machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet er dem Käufer den gezahlten Kaufpreis und die Auktionsgebühr.
Sammlungen, Posten etc. sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen. Reklamationen von Einzellosen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Loses mit Original-Loskarte und Original-Verpackung erfolgen. Die Lose müssen sich in unverändertem Zustand befinden, was insbesondere für die unversehrte Versiegelung “eingeschweißter“ Marken gilt. Lediglich das Anbringen von FALSCH-Zeichen der Mitglieder des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP) gilt nicht als Veränderung. Der Versteigerer kann verlangen, dass bei Reklamationen ein entsprechender schriftlicher Befund eines zuständigen Verbandsprüfers des BPP eingeholt wird. Will der Bieter eine Prüfung vornehmen lassen, muss er den Versteigerer vor der Auktion darüber informieren. Die Reklamationsfrist wird dann verlängert. Dieses berührt jedoch die Verpflichtung zur sofortigen Bezahlung der Lose nicht. Eventuelle Prüfgebühren werden bei einer berechtigten Reklamation erstattet. Ein darüber hinaus gehender Anspruch ist ausgeschlossen. Mängel, die sich bereits aus den Abbildungen ergeben, berechtigen nicht zur Reklamation.
Bezeichnungen wie “Pracht“, “Kabinett“ etc. stellen die subjektive Einschätzung des Versteigerers und keine Beschaffenheitsangabe im kaufrechtlichen Sinne dar. Stücke, deren Wert durch den Stempel bestimmt wird, können wegen anderer Qualitätsmängel nicht beanstandet werden.
10.Eine Haftung des Versteigerers auf Schadensersatz wegen Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Abbildungen in diesem Katalog können Farbabweichungen vom Original aufweisen. Die Vervielfältigung und Weiterverwendung der Abbildungen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Versteigerers.
11.Erfüllungsort ist Berlin, Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenkauf (CISG) wird nicht angewendet.
12.Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Nachverkäufe und für den freihändigen Verkauf. Die Vorschriften über Verkäufe im Fernabsatz finden darauf keine Anwendung.
13.Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt.
14.Registrierung und Anmeldung zur Online / Fernauktion
Nach einer einmaligen Registrierung ist bei jeder Online / Fernauktion eine eigene Anmeldung mit Passwort erforderlich.
Die Registrierung hat zu erfolgen durch eine geschäftsfähige natürliche Person mit wahrheitsgemäßen und vollständigen
Daten unter einem eigenverantwortlich gewählten und geheim zu haltenden Passwort. Der Versteigerer haftet nicht für
Schäden aus einer missbräuchlichen Verwendung eines Passwortes. Juristische Personen dürfen nur über namentlich
genannte und vertretungsberechtigte, natürliche Personen registriert werden. Pro Person ist nur eine Registrierung
zulässig. Als Adresse darf kein Postfach angegeben werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Registrierungsdaten
aktuell zu halten. Schäden aus unrichtigen oder nicht aktuellen Daten hat der Teilnehmer zu tragen. Zustellungen
erfolgen an die letzte dem Versteigerer vom Auktionsteilnehmer mitgeteilte Adresse, unabhängig davon, ob sich der
Auktionsteilnehmer dort (noch) aufhält. Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt, um größtmögliche Sicherheit zu
gewährleisten. Der Versteigerer verpflichtet sich zur absoluten vertraulichen Behandlung der Daten. Eine Weitergabe von
Kundendaten ist nur bei gesetzlichen Auskunftspflichten, aus Gründen der Vertragserfüllung, zulässig.
15.Nachverkauf
Der Nachverkauf unverkaufter Lose findet für einen begrenzten Zeitraum statt. Die über einen Onlinekatalog oder eine
Onlineplattform automatisch erteilten Zuschläge oder Zusagen über einen Zuschlag per E-Mail, Telefon oder sonstige Art, gelten erst ab Zugang der Rechnung als verbindlich. Zu den Zuschlagsbeträgen werden die Aufgelder gemäß Punkt 6 dieser Bedingungen berechnet.
Bei Gegenständen mit NS-Emblemen oder -Symbolen verpflichtet sich der Bieter, diese lediglich für historisch-wissenschaftliche Sammelzwecke zu erwerben.
Hadersbeck Auktionen Briefmarkenversteigerungen und -Handels GmbH
Wolfener Str. 32-34
Haus L
12681 Berlin
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